eAusweise: Sicherheit und Datenschutz

Tipp

Sie können auf dieser Seite nach bestimmten Wörtern suchen, um die für Ihre Frage passende FAQ rasch und unkompliziert zu finden. Klappen Sie hierzu alle FAQs auf und drücken Sie auf Ihrer Tastatur "Strgbzw. "Befehlstaste" und "F" und geben den gewünschten Begriff anschließend in den Eingabebereich ein.

Die App „eAusweise“ verarbeitet Ihre Daten in Einklang mit allen anwendbaren europarechtlichen und österreichischen Rechtsvorschriften. D.h. die App „eAusweise“ erfüllt insbesondere die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ebenso wie die des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der geltenden Fassung. Die Berichte zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) stehen öffentlich zum Download bereit:

Sie bestimmen selbst, wem Sie Ihre Daten weitergeben. Die bei der Verarbeitung Ihrer Daten zum Einsatz kommenden Sicherheitsmaßnahmen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und umfassen unter anderem den Einsatz moderner Sicherheitstechnologien und Verschlüsselungsverfahren, physischer Zutrittskontrollen und Vorkehrungen zur Abwehr von Angriffen.

Mit der App „eAusweise“ werden die persönlichen Daten verschlüsselt von einem hochsicheren österreichischen Server abgerufen und verschlüsselt am Smartphone gespeichert. Jeder Zugriff auf Ihre Daten am Smartphone ist mittels Biometrie geschützt.

Es werden umfassende Maßnahmen getroffen, um das System vor Ausfällen zu schützen. Eine 100%ige Sicherheit gibt es allerdings nicht.

Sämtliche Anwendungsfälle können ohne Internetverbindung durchgeführt werden. Für das Laden oder Aktualisieren von Nachweisen, die Erneuerung der Inhaberschaft der ID Austria (siehe „Ist meine Aktivierung zeitlich begrenzt“) und die Aktualisierung der Widerrufsliste ist eine Internetverbindung notwendig.

Die Nachweisdaten werden am eigenen Gerät gespeichert und sind mittels Biometrie (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) gesichert.

Beim Vorweisen gegenüber Privatpersonen werden die Nachweisdaten verschlüsselt über Bluetooth an das Gerät des Gegenübers, das man vorher explizit dafür berechtigen muss, übertragen.

Die Daten im QR-Code sind je Anwendungsfall unterschiedlich.

  • Verkehrskontrolle:
    Der QR-Code wird bei jedem Mal vorzeigen erneut generiert. Dieser QR-Code ist für 15 Minuten nach Generierung gültig.
    • Führerschein: Der QR-Code beinhaltet Vorname, Familienname, Geburtsdatum, vbpK (der Schlüssel für das Führerscheinregister) und technische Informationen, um die Eindeutigkeit und Echtheit gewährleisten zu können.
    • Zulassungsschein: Der QR-Code beinhaltet Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer des Fahrzeugs.
  • Nachweisdaten vorzeigen (Führerschein, Identität und Alter):
    Der QR-Code beinhaltet technische Informationen, um eine sichere Verbindung zur App „eAusweis Check“ aufbauen zu können. Der QR-Code wird bei jedem Mal vorzeigen erneut generiert. Dieser QR-Code kann nur einmal zum Verbindungsaufbau mit einem Prüfgerät verwendet werden. Für jede weitere Prüfung ist ein neuer Code zu generieren. Die Ausweis-/Nachweisdaten werden nach dem Verbindungsaufbau via Bluetooth übertragen, sind also nicht im QR-Code enthalten. Beim Altersnachweis muss die geprüfte Person zusätzlich explizit bestätigen, welche Altersberechtigung übermittelt wird.

Sie bestimmen selbst, wem Sie Ihre Daten übermitteln. Vor Übermittlung Ihrer Daten müssen Sie zuerst einen Anwendungsfall auswählen und den entsprechenden QR-Code anzeigen. Der Betreiber der App „eAusweise“ kann weder die Verwendung selbst noch den Verwendungszweck der Daten einsehen.

Nein, da die Datenübermittlung  zur prüfenden Person immer offline (keine aktive Internetverbindung notwendig) erfolgt.

Die Behörde bekommt keinen Zugriff auf Daten, die nicht ohnehin schon im Rahmen bestehender Register und geltender Rechtsgrundlagen verfügbar sind. Mit der App „eAusweise“ wird lediglich eine sichere Infrastruktur für die Übermittlung ausgewählter Daten aus bestehenden staatlichen Registern zur Verfügung gestellt.

Bringen Sie den Antrag auf Auskunft bei der Datenschutzbeauftragten des Bundeskanzleramtes (datenschutz@bka.gv.at) ein.

Alle Änderungen, die in einem Behördenregister vermerkt sind (z.B. zusätzliche Führerscheinklassen), werden in diesem gespeichert. Eine Aktualisierung der Daten muss von Ihnen manuell angestoßen werden.

Sollten Sie feststellen, dass die von Ihnen aus den elektronischen Registern freigegebenen Daten nicht korrekt sind, informieren Sie bitte die jeweils zuständige Behörde, damit diese die Korrektur Ihrer Daten einleiten kann. Wenn bei Ihren Zulassungsscheindaten Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an eine zuständige Zulassungsstelle.

Die App „eAusweise“ ist durch die Biometrie-Funktion (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) geschützt. Sie sind allerdings selbst für die Sicherheit des Geräts verantwortlich, sodass Unberechtigte keine Möglichkeit erhalten, das Gerät zu entsperren.

Die Nachweisdaten werden ausschließlich in der App „eAusweise“ in einem verschlüsselten Format gespeichert. Auf den Servern der Bundesrechenzentrum GmbH werden die minimal notwendigen Daten gespeichert, um der Bürgerin/dem Bürger das Laden und Verwalten von Nachweisen zu ermöglichen.

Ja. Die App „eAusweise“ bezieht beim Laden eines Nachweises die jeweils nötigen Daten von der ID Austria

Die App „eAusweise“ übermittelt persönliche Daten im Rahmen einer Kontrolle an das Prüfgerät.

Das Entsperren der App „eAusweise“ kann ausschließlich mittels Biometrie (Fingerabdruck, Gesichtserkennung, etc.) geschehen. Die biometrischen Merkmale werden zu keinem Zeitpunkt weitergeleitet.

Die Daten werden von Ihrem Gerät gelöscht. Sollten Sie die App „eAusweise“ wieder verwenden wollen, so müssen Sie die App erneut aktivieren und Ihre Nachweise erneut laden. 

Es ist nicht mehr möglich, neue Nachweise zu laden oder zu aktualisieren, da Sie in der App „Digitales Amt“ nicht mehr angemeldet sind. Wenn Sie bereits geladene Nachweise vorweisen, erhält Ihr Gegenüber die Fehlermeldung, dass Ihre ID Austria nicht gültig ist. Melden Sie sich aus der App „eAusweise“ ab und melden Sie sich sowohl in der App „Digitales Amt“ als auch in „eAusweise“ erneut an.
Nachweise anderer Personen können Sie jederzeit auch ohne Anmeldung prüfen.

Löschen Sie einfach die App „eAusweise“ von Ihrem Smartphone. Dadurch werden auch alle zugehörigen Daten vom Gerät entfernt.

Die Löschung bewirkt, dass die App „eAusweise“ nicht mehr eingesetzt werden kann. Die Löschung ist definitiv und kann nicht rückgängig gemacht werden. Um die App „eAusweise“ wieder zu verwenden, ist ein erneuter Download der App und der entsprechenden Nachweise erforderlich.

Ja. Die App „eAusweise“ kann auf mehreren Mobilgeräten genutzt werden, wenn darauf ebenfalls die App „Digitales Amt“ für die Aktivierung installiert und aktiviert ist. 

Die App „eAusweise“ ist per Biometrie abgesichert, kann also nur von Ihnen geöffnet werden. Das Smartphone sollte dennoch für die ID Austria umgehend deaktiviert werden, um Identitätsdiebstahl zu verhindern. Sie können selbst die App auf allen Geräten abmelden: Melden Sie sich dafür auf oesterreich.gv.at an, klicken Sie auf das Profil-Icon und wählen Sie die Funktion „Alle Geräte abmelden“.

Um die ID Austria vollständig zu deaktivieren, wenden Sie sich an den Widerrufsdienst der A-Trust. Die Nummer finden Sie unter https://www.a-trust.at/widerruf. Danach haben Sie keine ID Austria mehr. Sie müssen sich erneut bei einer Registrierungsbehörde registrieren.

Nein. Die App „eAusweise“ beinhaltet Ihre persönlichen Daten und darf nur von Ihnen verwendet werden. 

Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt