eAusweise: Digitaler Identitätsnachweis

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Im ersten Schritt erzeugt die Person, deren Nachweis zu prüfen ist einen QR-Code indem sie unter „Vorzeigen“ „Identität nachweisen“ wählt. Die prüfende Person scannt nun diesen QR-Code, indem sie unter „Prüfen“ „Identität prüfen“ wählt.

Mithilfe der im QR-Code übertragenen Daten wird in Folge eine Bluetooth-Verbindung zwischen den Geräten erstellt. Über diese Verbindung werden nun die eigentlichen Daten übertragen.

Hinweis: Um Nachweise Dritter prüfen zu können, müssen Nutzerinnen und Nutzer auf dem Mobilgerät sowohl die Bluetooth-Verbindung als auch die Ortungsdienste bzw. Standortfeststellung aktiviert haben und zulassen, dass die App darauf jeweils zugreift (Anmerkung: der Zugriff auf den Standort wird ausschließlich deshalb benötigt, weil manche (ältere) Betriebssystem-Versionen für die Verwendung von Bluetooth gleichzeitig die Aktivierung des Standorts erfordern; die App selbst verwendet diese Daten nicht).
 

Mit dem digitalen Identitätsnachweis können Sie Ihre Identität innerhalb Österreichs gegenüber der Exekutive und gegenüber Dritten nachweisen. Dabei werden nur unbedingt notwendige Daten übertragen (Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Lichtbild).

Wenn Sie „Identität nachweisen“ gewählt haben (unter „Vorzeigen“), können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Identität gegenüber der Exekutive oder gegenüber Privatpersonen nachweisen möchten. In Folge wird ein QR-Code erstellt.
Die überprüfende Person nutzt die App „eAusweis Check“, „eAusweise“ oder, im Fall der Prüfung durch die Exekutive, eine andere App. Diese startet dort den entsprechenden Prozess, indem sie Ihren QR-Code scannt.

Personen, die über eine registrierte ID Austria mit Vollfunktion oder eine eIDAS notifizierte eID mit hinterlegtem Lichtbild verfügen, können die App „eAusweise“ aktivieren und dort den digitalen Identitätsnachweis nutzen. Dazu muss auf demselben Gerät auch die App „Digitales Amt“ installiert sein, siehe technische Voraussetzungen. Bei der Nutzung von eIDAS müssen die nötigen Daten in österreichischen Registern vorhanden sein.

Der digitale Identitätsnachweis kann gegenüber der österreichischen Exekutive oder gegenüber Dritten (welche die Apps eAusweise oder eAusweise Check nutzen) als Nachweis genutzt werden.

Der digitale Identitätsnachweis kann aus rechtlichen Gründen 12 Monate, nachdem er geladen oder aktualisiert wurde, zum Nachweis der Identität genutzt werden. Nach Ablauf der 12 Monate können die Daten einfach in der App aktualisiert werden.

Wird Ihr digitaler Identitätsnachweis mittels der App „eAusweise“ oder „eAusweise Check“ geprüft, so werden der prüfenden Person nur Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Lichtbild angezeigt.

Prüft die Exekutive Ihren digitalen Identitätsnachweis, werden der Beamtin/dem Beamten die gesetzlich festgelegten Daten angezeigt.

Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt