Kraftfahrzeug anschaffen Ein erster wichtiger Schritt ist die Anmeldung des Kfz (Zulassung). Dafür muss das Fahrzeug genehmigt und versichert sein. Zusätzlich entstehen Kosten für Kennzeichentafeln. Abgaben und Steuern fallen an. Auf der anderen Seite gibt es Förderungen speziell für E-Autos.

Anmeldung

Kfz anschaffen

Kfz-Zulassung 

In Österreich darf ein Kraftfahrzeug erst nach der Zulassung auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Bei der Zulassung wird eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt, die aus zwei Teilen in Papier- und/oder Scheckkartenformat besteht. Teil II ist im Papierformat und mit dem Genehmigungsnachweis des Fahrzeuges (z.B. Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) verbunden. Sie benötigen bei der Zulassung unterschiedliche Unterlagen, je nachdem, ob es sich um einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen, ein Leasingfahrzeug oder einen Firmenwagen handelt.
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Versicherung

Bevor Sie ein Kraftfahrzeug anmelden können, müssen Sie dafür eine in Österreich gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Mit dieser Versicherung sind bei einem verschuldeten Unfall gewisse Schadenersatzforderungen gedeckt. Die Höhe der Versicherung hängt in der Regel vom einzelnen Versicherungsvertrag ab. Dieser kann auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung umfassen. Österreichische Versicherungsunternehmen arbeiten mit einem Bonus-Malus-System: schadenfreie Jahre verringern die Versicherungsprämie, Jahre mit Unfallschäden erhöhen sie.
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Kennzeichen

Bei der Zulassung vergibt die Zulassungsstelle Kennzeichentafeln, für die extra Kosten anfallen. Kennzeichentafeln machen die Fahrzeuge unterscheidbar und weisen die Zulassung nach. Sie müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein. Es gibt verschiedene Kennzeichentafeln z.B. für E-Autos oder für die Nutzung für kurze Zeit bei einer Fahrzeugüberstellung.
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Typengenehmigung

EU-Betriebserlaubnis und österreichische Typengenehmigung

Serienmäßig hergestellte Pkw, Motorräder und Zugmaschinen bis 40 km/h haben eine EG-Betriebserlaubnis. Diese wird von einem Mitgliedsstaat erteilt und gilt dann in allen anderen Mitgliedsstaaten. Die Zulassung aufgrund dieser EG-Betriebserlaubnis ist aber in jedem Staat anders geregelt. Die EG-Betriebserlaubnis hat in den meisten Fällen die österreichische Typengenehmigung mit nationaler Geltung (Typenschein) abgelöst. Nachgewiesen wird sie durch eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank.

Einzelgenehmigung 

In manchen Fällen sind Einzelgenehmigungen notwendig:

  • Typisierung von Kfz-Umbauten
  • Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
  • Import von Kfz
  • Anhängevorrichtung
  • Motortausch

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Steuern und Förderung

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) ist eine Steuer, die einmal zu bezahlen ist, vor allem bei der Lieferung oder der erstmaligen Zulassung (Import, Übersiedlung) von Personenkraftwagen (Klasse M1) sowie Motorrädern und Quads (Klasse L über 125 cm³) in Österreich. 
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Motorbezogene Versicherungssteuer

Diese Steuer muss laufend gemeinsam mit der Haftpflichtversicherungsprämie für Krafträder, Pkw und Kombi bezahlt werden. Sie wird auch für die meisten übrigen Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen fällig. Die Versicherung führt diese Steuer an das Finanzamt ab. Für Kfz über 3,5 Tonnen gibt es die Kraftfahrzeugsteuer. Eine motorbezogene Versicherungssteuer ist für diese dann nicht zu bezahlen.
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E-Förderung

Bei der Anschaffung eines E-Autos werden Sie als Privatperson mit speziellen Förderungen finanziell unterstützt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, jährlich eine "ePrämie" für eingespartes CO2 zu erhalten. Dafür können Sie den für Ihr Fahrzeug genutzten Strom einmal pro Jahr per Vertrag an ein bestimmtes Unternehmen übertragen. Sie erhalten dafür eine finanzielle Abgeltung ("ePrämie"). Das Unternehmen reicht dann die gesammelten Strommengen beim Umweltbundesamt ein.
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Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie