Kraftfahrzeug abmelden In manchen Fällen müssen Sie ein Fahrzeug abmelden. Wenn Sie es verkaufen, müssen Sie es zum Beispiel abmelden. Wenn eine Zulassungsbesitzerin/ein Zulassungsbesitzer stirbt, ist auch Einiges zu beachten.
Abmeldung
Sie melden ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle eines Versicherungsunternehmens ab. Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist kostenlos und wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerkt. Sie brauchen für das Abmelden einige Unterlagen und die Kennzeichentafel.
Für die Kfz-Abmeldung kann es mehrere Gründe geben. Sie müssen ein Fahrzeug abmelden, wenn
- es nicht mehr auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden darf,
- Sie den dauernden Standort des Fahrzeuges verlegen und dadurch eine andere Behörde zuständig wird,
- Sie das Fahrzeug verkaufen und nicht mehr Besitzerin/Besitzer sind, oder
- die notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht, beendet ist oder die Versicherungssumme nicht genug ist.
Sie können bei der Abmeldung beantragen, dass das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug freigehalten wird. Das ist für maximal zwölf Monate möglich. In diesem Fall müssen Sie das neue Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden, bei der Sie das alte Fahrzeug abgemeldet haben.
Mehr Info zur Kfz-Abmeldung
Verkauf
Sie können Ihr Fahrzeug zuerst verkaufen und selbst abmelden oder abmelden lassen. Eine andere Person, die das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden soll, braucht dann Ihre Vollmacht. Das kann die Käuferin/der Käufer sein. Wenn diese Person jedoch die Abmeldung oder Ummeldung nicht schnell erledigt, haben Sie das Risiko, dass Sie für Strafen in Verbindung mit dem Fahrzeug verantwortlich bleiben.
Mehr Info zur Vollmacht
Todesfall
Wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer stirbt, sollte unbedingt mit der Kfz-Versicherung Kontakt aufgenommen werden. Es muss geklärt werden, ob das Fahrzeug weiterhin versichert ist. Wenn jemand aus der Familie das Fahrzeug verwenden möchte, sollte bei der Vertreterin/dem Vertreter des Nachlasses nachgefragt werden. Das ist meist eine Notarin/ein Notar. Sie/er erfüllt die Pflichten der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers. Die Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, kann die Zulassung auch aufheben.
Mehr Info zum Verlassenschaftsverfahren
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie