Wer nach einem Urlaub oder einer sonstigen Reise nach Österreich zurückkommt Wer aus dem Ausland zurück nach Österreich reist, sollte sich im Vorfeld über die Zollbestimmungen informieren.

Zollbestimmungen

Wenn Sie aus dem Ausland nach einem Urlaub oder einer sonstigen Reise nach Österreich zurückkommen, dürfen Sie Waren für Ihren Eigenbedarf mitbringen, ohne Zoll oder sonstige Abgaben zu bezahlen. Ausnahmen bestehen jedoch für Tabakwaren und alkoholische Getränke. Dabei ist es wichtig aus welcher Region oder aus welchem Land eingereist wird. Es gibt unterschiedliche Bestimmungen für:

  • Einreise aus EU-Staaten
  • Einreise aus nicht EU-Staaten
  • Einreise aus der Schweiz
  • Regelmäßigen Grenzverkehr

Mitnahme aus EU-Staaten

Grundsätzlich gilt innerhalb der EU der freie Warenverkehr. Für in der EU für den Eigenbedarf gekaufte Waren sind bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU grundsätzlich keine Abgaben mehr zu bezahlen.

Unter anderem für Tabakwaren und Alkoholika gilt dies nicht uneingeschränkt. Die Steuerregeln sehen Richtmengen vor. Werden diese eingehalten, wird im Regelfall von begünstigtem Eigenbedarf ausgegangen, keine weiteren Abgaben sind zu bezahlen. Wenn diese Mengen überschritten werden, sind Abgaben dafür zu bezahlen, außer es kann dargelegt werden, dass die Waren doch für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Für die Mitnahme von Tabakwaren für den Eigenbedarf gelten diese Richtmengen:

  • 800 Stück Zigaretten oder
  • 400 Stück Zigarillos (Höchstgewicht von 3g/Stück) oder
  • 200 Stück Zigarren oder
  • 1 Kilogramm Rauchtabak oder
  • Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen": 800 Stück Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 Gramm enthaltender Tabak = Tabak zum Erhitzen

In Kombination gilt: Jede einzelne Menge einer Warenart ist als 100 Prozent der erlaubten Einfuhrmenge zu betrachten z.B. bei 400 Zigaretten kann zusätzlich ein halbes Kilogramm Rauchtabak mitgenommen werden.

Hingewiesen sei auch darauf, dass für Tabak zum oralen Gebrauch z.B. SNUS oder Kautabak weitere Beschränkungen gelten. Sie dürfen zwar für den Eigenbedarf nach Österreich mitgebracht werden, aber dann in Österreich nicht in Verkehr gebracht werden. Bei einer Mitnahme von mehr als zehn Dosen kann nicht mehr von Eigengebrauch ausgegangen werden.
Mehr Info zu Mitnahme von Tabakwaren aus anderen EU-Staaten

Die Richtmengen für Alkoholika sind:

  • 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) oder
  • 110 Liter Bier oder
  • 10 Liter Spirituosen oder
  • Andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol.: 20 Liter

In Kombination gilt: Jede einzelne Menge einer Warenart ist als 100 Prozent der erlaubten Einfuhrmenge zu betrachten z.B. bei fünf Liter Spirituosen können zusätzlich 55 Liter Bier mitgenommen werden.
Mehr Info zu Mitnahme von Alkoholika aus anderen EU-Staaten

Bargeld

Innerhalb der EU ist die Menge an Bargeld die mitgeführt werden darf grundsätzlich unbeschränkt.

Barmittel von 10.000 Euro oder mehr müssen im Falle einer Zollkontrolle jedoch wahrheitsgemäß angegeben werden.

Das betrifft auch den Gegenwert:

  • in anderen Währungen
  • ausgestellte Schecks/Reiseschecks
  • Goldmünzen
  • Goldbarren

ACHTUNG

In einigen EU-Mitgliedstaaten gelten nationale Bestimmungen für das Mitführen von Barmitteln zwischen den EU-Mitgliedstaaten oder sogar innerhalb des Mitgliedstaats. Informieren Sie sich noch vor dem Reiseantritt über ihre Verpflichtungen!

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Barmittel anmelden müssen oder nicht, fragen Sie unbedingt bei der zuständigen Behörde nach.
Mehr Info zu Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU

Mitnahme aus nicht EU-Staaten

Grundsätzlich müssen für gekaufte Waren aus nicht EU-Ländern bei der Einreise nach Österreich Steuern/Zoll bezahlt werden. Es gibt jedoch gewisse Freigrenzen und Freimengen, für die Sie keine Abgaben bezahlen müssen. Ausnahmen gelten für den Eigenbedarf, für bestimmte Mengen von Tabakwaren und Alkoholika oder andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro für Flugreisende oder bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro für alle anderen Reisenden.

Tabakwaren sind im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei in der Menge von u.a.:

  • 200 Stück Zigaretten oder
  • 100 Stück Zigraillos oder
  • 50 Stück Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 Gramm enthaltender Tabak

In Kombination gilt: Jede einzelne Menge einer Warenart ist als 100 Prozent der erlaubten Einfuhrmenge zu betrachten z.B. bei 100 Stück Zigaretten können zusätzlich 125 Gramm Tabak mitgenommen werden.

Nur Personen die älter als 17 Jahre sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen. Wird die Freimenge überschritten, ist eine Zollmeldung abzugeben.
Mehr Info zu Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

Alkoholika sind im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei in der Menge von u.a.:

  • 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke von höchstens 22 % vol. oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Getränke.
  • Zusätzlich dürfen:
    • 4 Liter nichtschäumende Weine und
    • 16 Liter Bier mitgenommen werden

Nur Personen die älter als 17 Jahre sind, dürfen alkoholische Getränke von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen. Wird die Freimenge überschritten, ist eine Zollmeldung abzugeben.
Mehr Info zu Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

Andere Waren

Die Freigrenze für außerhalb der EU erworbenen Waren liegt bei:

  • 430 Euro für Flugreisende
  • 300 Euro für alle anderen Reisenden (Auto, Bahn, Bus etc.)
  • Reisende unter 15 Jahren haben eine Freigrenze von 150 Euro

ACHTUNG

Die Freimengen und die Freigrenzen gelten nur, wenn Sie die betroffenen Waren für den privaten Gebrauch mitnehmen. Wollen Sie die Waren gewerblich nuftzen, müssen Sie diese immer beim Zoll anmelden.

Bargeld

Bei Reisen außerhalb der EU ist die Menge an Bargeld, die mitgeführt werden darf beschränkt. Barmittel von 10.000 Euro oder mehr müssen beim Zoll angemeldet werden.

Das betrifft auch den Gegenwert:

  • in anderen Währungen
  • ausgestellte Schecks/Reiseschecks
  • Goldmünzen
  • Goldbarren

Mehr Info zu Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

Einreise aus der Schweiz

Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat der EU. Daher gelten grundsätzlich die gleichen Einreisebestimmungen wie bei der Mitnahme aus nicht EU-Staaten. Es gibt jedoch Ausnahmen bezüglich mancher Verbote und Beschränkungen, wie beispielsweise der Einfuhr von tierischen Produkten. Aufgrund der geographischen Lage ist die Schweiz oft das Transitland bei Reisen zwischen Mitgliedstaaten der EU. Dabei müssen gewisse Bestimmungen beachtet werden.

Mitnahme über die Schweiz

Tabakwaren können bei der Durchreise durch die Schweiz von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitgeführt werden. Es ist wichtig, die Freimengen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. die EU einzuhalten.

Sollten diese Freimengen überschritten werden, müssen Sie bei der Einfuhr in die Schweiz angeben, welche Waren Sie mitführen. Bei Rückkehr in die EU müssen diese Waren neu angemeldet werden. Wenn Sie nachweisen können, dass die Gegenstände aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, fallen keine Abgaben an. Das bedeutet, dass Sie keine zusätzlichen Kosten haben, wenn Sie diese Gegenstände mitbringen.
Mehr Info zu Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

Bei der Mitnahme von Alkoholika sind bei der Einreise in die Schweiz grundsätzlich die Freigrenzen für die Einfuhr von Waren in die Schweiz zu beachten.

Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen die Waren bei der Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Ein Transitschein wird erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Ausreise aus der Schweiz rückerstattet wird.
Mehr Info zu Mitnahme von Alkoholika aus der EU über die Schweiz

Grenzverkehr

Der Grenzverkehr betrifft Menschen, die in Grenzgebieten wohnen, an der Grenze arbeiten oder im Verkehr zwischen Nicht-EU- und EU-Ländern tätig sind.

Grundsätzlich dürfen im Grenzverkehr nur geringere Mengen an Tabakwaren und Alkoholika abgabenfrei mitgenommen werden. Auch andere Waren sind nur abgabenfrei, wenn ihr Gesamtwert höchstens 40 Euro ausmacht.

Tabakwaren

Im Grenzverkehr gilt pro Tag:

  • 25 Stück Zigaretten oder
  • 10 Stück Zigarillos oder
  • 5 Stück Zigarren oder
  • 25 Gramm Rauchtabak

In Kombination gilt: Jede einzelne Menge einer Warenart ist als 100 Prozent der erlaubten Einfuhrmenge zu betrachten. Nur Personen die älter als 17 Jahre sind, dürfen Tabakwaren mitführen.
Mehr Info zu Mitnahme von Tabakwaren im Grenzverkehr

Alkoholika

Im Grenzverkehr gilt pro Tag:

  • 1 Liter nichtschäumender Wein und
  • 2 Liter Bier und zusätzlich
  • 0,25 Liter alkoholische Getränke, außer Wein und Bier, die mehr als 22 Volumenprozent Alkohol enthalten

In Kombination gilt: Jede einzelne Menge einer Warenart ist als 100 Prozent der erlaubten Einfuhrmenge zu betrachten. Nur Personen die älter als 17 Jahre sind, dürfen Alkoholika mitführen.
Mehr Info zu Mitnahme von Alkoholika im Grenzverkehr

Besondere Regelungen

Kleiner Grenzverkehr: Der kleine Grenzverkehr bezieht sich auf den Verkehr von Anwohnerinnen/Anwohnern über die Grenze zur Schweiz und zum Fürstentum Liechtenstein. Dabei gibt es spezielle Befreiungen und Privilegien für diese Anwohnerinnen/Anwohner.

Samnauntal: Für das in der Schweiz gelegene Samnauntal gibt es besondere Regelungen.

Einfuhrverbote

Lebensmittel

Aus nicht EU-Ländern dürfen Sie aufgrund des Tierseuchenrechts keine tierischen Produkte wie Fleisch, Wurst, Käse oder andere Milchprodukte mitnehmen. Auch dann nicht, wenn diese Waren für Ihren eigenen Gebrauch gedacht sind.

Dasselbe gilt für pflanzliche Lebensmittel wie Obst, oder Gemüse. Es gibt jedoch fünf Früchte, die von dieser Regelung ausgenommen sind und die Sie mitnehmen dürfen. Diese sind:

  • Ananas
  • Bananen
  • Datteln
  • Durian
  • Kokosnuss

Mehr Info zu Mitnahme von Lebensmitteln

Medikamente

Grundsätzlich dürfen bei Reisen Medikamente weder nach Österreich gebracht noch aus Österreich ausgeführt werden. Dies gilt für Reisen in der EU sowie nach nicht EU-Staaten.

Menschen, die in Österreich leben, können die Medikamente, die sie bei der Abreise zum Eigenbedarf mitführen, wieder mit nach Österreich nehmen. Außerdem dürfen Arzneimittel, die im Ausland gekauft wurden, in Mengen von bis zu drei einzelnen Verkaufsverpackungen pro Medikament mitgebracht werden.
Mehr Info zu Mitnahme von Arzneimitteln

Souvenirs

Auf Reisen kann es passieren, dass Ihnen gewisse Waren als Souvenir zum Kauf angeboten werden. Wenn Teile von Tieren, oder Pflanzen in diesen Waren enthalten sind müssen Sie vorsichtig sein. Denn zum Schutz von gefährdeten Tieren und Pflanzen gelten artenschutzrechtliche Beschränkungen. Beispielsweise dürfen Sie:

  • Gegenstände aus Elfenbein
  • Gegenstände aus Tropenholz
  • Gegenstände aus Schildpatt
  • Orchideen oder Kakteen

nicht mitnehmen.

Bei gewissen Souvenirs gibt es bei der Einfuhr Ausnahmen dieser Beschränkungen. Zum Beispiel dürfen Sie:

  • Bis zu vier tote Seepferdchen
  • Bis zu drei Exemplare Riesenmuscheln
  • Bis zu drei Stück Regenstöcke ("Rainsticks")
  • Bis zu 125 Gramm Kaviar von Störarten

mitnehmen.
Mehr Info zu Einfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen