Die Heirat Wer in Österreich gültig heiraten möchte, muss das am Standesamt machen. Eine konfessionelle (religiöse) Ehe, hat in Österreich keine Wirksamkeit. Wer eine Hochzeit im Ausland möchte, sollte sich im Vorfeld gut darüber informieren.
Standesamtliche Trauung
In Österreich schließen die Verlobten die Ehe vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten.
Sie müssen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Standesbeamtin/der Standesbeamte fragt die Verlobten einzeln und nacheinander, ob sie heiraten wollen. Wenn beide ja sagen, sind sie rechtmäßig verheiratet.
Sie können sich für die Eheschließung bei jedem Standesamt anmelden. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann in einem anderen Standesamt stattfinden.
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Kirchliche Trauung
Eine nur kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig. Eine gültige Eheschließung kommt nur zustande, wenn eine Standesbeamtin/ein Standesbeamter die Trauung durchführt. Es können ein, zwei oder auch keine Trauzeugen dabei sein.
Katholische Trauung
Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich und kann nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das Jawort von Braut und Bräutigam zustande. Es müssen zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen anwesend sein. Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
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Evangelische Trauung
In den evangelischen Kirchen gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Dank- und Segnungsgottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.
Die evangelischen Kirchen trauen auch Geschiedene. Es ist nicht vorgeschrieben, dass Trauzeuginnen/Trauzeugen für eine Hochzeitsfeier in den evangelischen Kirchen dabei sein müssen.
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Islamische Trauung
Die islamische Trauung erfolgt durch die Erklärung vor einer "theologisch bewanderten" und "moralisch gefestigten" Persönlichkeit. Es müssen zumindest zwei Zeuginnen/Zeugen dabei sein, um zu heiraten.
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Heirat mit Auslandsbezug
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie sich vorher gut über die Regeln im Wunschland informieren. In vielen Ländern wird z.B. ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird vom zuständigen Standesamt in Österreich bestätigt, dass die Verlobten die Ehe schließen können.
Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind gesetzlich verpflichtet, eine im Ausland geschlossene Ehe dem österreichischen Standesamt zu melden. Diese Meldung ist auch über die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland möglich.
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Weitere Informationen
- Wiener Standesämter (→ Stadt Wien)
- Genehmigte Hochzeitsorte außerhalb der Standesämter (→ Stadt Wien)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Inneres