Bei der Behörde melden Wer in Österreich einen Wohnsitz nimmt und in eine Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer ein- oder auszieht, muss das melden. Das geht in vielen Fällen über digitale Services online oder mit Meldezettel bei der Behörde. Wer diese Meldepflicht verletzt, der muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Wohnsitz an- oder ummelden
Anmelden
Wenn Sie in Österreich umziehen oder eine weitere Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer beziehen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden. Das gilt auch für Personen unter 18 Jahren, die mit Ihnen gemeinsam leben. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Falls Sie die Anmeldung des Wohnsitzes nicht innerhalb von drei Tagen erledigen, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.
Mehr Info zur Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
Ummelden
Manchmal spricht man im Alltag von Ummelden, wenn man von einem Hauptwohnsitz zu einem anderen Hauptwohnsitz umzieht. Das ist rechtlich gesehen aber kein Ummelden, sondern Abmelden und Anmelden. Unter "Ummelden" versteht die Behörde, dass sich die Wohnsitzqualität ändert. Das ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel bei Ihrem Umzug den Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen oder umgekehrt. Für das Ummelden haben Sie einen Monat Zeit. Bei einem Umzug müssen Sie sich meist ab- und anmelden und nicht ummelden.
Mehr Info zur Ummeldung – bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt
Meldebestätigung und Meldeauskunft
Eine Meldebestätigung können Sie für sich selbst oder Kinder unter 18 Jahren, die mit Ihnen gemeinsam in einem Haushalt leben, beantragen. Eine Meldebestätigung bestätigt, dass Sie oder Ihre Kinder bei einem Wohnsitz angemeldet sind, seit wann und wo. Zusätzlich gibt es eine Auskunft aus historischen Meldeunterlagen. Sie beinhaltet auch frühere Anmeldungen und dazugehörige Abmeldungen. Die Auskunft aus historischen Meldeunterlagen muss direkt bei der Meldebehörde beantragt werden. Manche Meldebehörden (z.B. Wien) bieten die Möglichkeit der Beantragung auch online auf ihrer Website.
Mehr Info zur Meldebestätigung
Im Unterschied zur Meldebestätigung erhalten Sie bei der Meldeauskunft Information über den Hauptwohnsitz einer anderen Person. Dafür müssen Sie Ihre Identiät nachweisen. Die Information brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie für ein Gerichtsverfahren herauszufinden möchten, wo die gesuchte Person wohnt. Die Person muss bei der Meldeauskunft eindeutig bestimmbar sein.
Mehr Info zur Personen-/Meldeauskunft
Wohnsitz abmelden
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich vom alten Wohnsitz abmelden. Das ist der Wohnsitz, den Sie aufgeben. Normalerweise erledigen Sie das gleichzeitig mit der Anmeldung. Wenn Sie sich aber nur abmelden wollen, müssen Sie das innerhalb von drei Tagen nach dem Auszug machen. Sonst müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.
Mehr Info zu Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
Haupt- oder Nebenwohnsitz
Von Hauptwohnsitz spricht man, wenn Sie eine Unterkunft mit der Absicht nehmen, sie zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen. Eine Unterkunft kann z.B. eine Wohnung, ein Haus oder nur ein Zimmer sein. Wesentlich ist auch, dass Sie sich dann tatsächlich dort aufhalten.
Entscheidende Kriterien bzw. Fragen für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sind beispielsweise:
- wie lange Sie sich dort aufhalten,
- von wo aus Sie zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte (z.B. Universität) kommen,
- wo Orte wie Wohnsitz, Arbeit, Schule oder Kindergarten der übrigen Familienangehörigen liegen, vor allem jener unter 18 Jahren,
- welche Funktionen Sie in öffentlichen oder privaten Körperschaften haben (z.B. in der Gemeinde).
Beim Nebenwohnsitz reicht es schon, dass es bloß einen Anknüpfungspunkt gibt. Das kann der Fall sein, wenn Sie dort regelmäßig Ihre Freizeit verbringen, etwa in einem Wochenendhaus.
Mehr Info zu Hauptwohnsitz/weiterer Wohnsitz ("Nebenwohnsitz")
Online-Services und Behördenwege
Für die An-, Ab- oder Ummeldung eines Wohnsitzes
- über das digitales Amtsservice Online Service Meldewesen
- oder persönlich oder schriftlich per Post oder Botin/Boten bei der Meldebehörde
Für die Meldebestätigung und Meldeauskunft
- über das digitale Amtsservice "Meldebestätigung"
- über das digitale Amtsservice "Meldeauskunft"
- oder persönlich oder schriftlich per Post oder Botin/Boten bei der Meldebehörde
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres