Nach dem Umzug Nach dem Umzug steht als Erstes die Anmeldung des neuen Wohnsitzes an. Das geht gleichzeitig mit der Abmeldung des alten Wohnsitzes. Es ist wichtig, diesen Behördenweg innerhalb von drei Tagen zu erledigen. Darüber hinaus müssen Sie einige wichtigen Stellen über Ihre Adressänderung informieren.

Neuer Wohnsitz

  • Wohnsitz an-, ab- oder ummelden – auch für alle Personen unter 18 Jahren, mit denen Sie gemeinsam wohnen
  • eventuell Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort 
  • eventuell Ab-/Anmeldung Ihres Hundes

Mehr Info zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Adressänderungen

Sie müssen einige Stellen über Ihre Adressänderung informieren:

Arbeit

  • Arbeitgeberin/Arbeitgeber
  • Arbeitsmarktservice (AMS)

Behörden und Ämter

  • Finanzamt
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Stelle für Sozialhilfe/Mindestsicherung
  • Studienbeihilfenbehörde
  • Grundbuch, Firmenbuch, Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Versicherung

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Sonstige Versicherungen

Noch mehr Stellen

  • Banken
  • Post (Nachsendeauftrag)
  • OBS (ehemals GIS)
  • Kindergarten, Schule, Hort, Universität, Fachhochschule
  • Wehrdienst und Zivildienstserviceagentur
  • Verkehrsbetriebe (bei Jahreskarten)
  • Glaubensgemeinschaften (z.B. Kirchenbeitragsstelle)
  • Ärztinnen/Ärzte
  • etc.

Mehr Info zu Adressänderungen

Weitere Erledigungen

  • Schlüsselrückgabe für die bisherige Wohnung
  • eventuell Parkerlaubnis beantragen oder neuen Garagenplatz mieten

Mehr Info zu Nach dem Umzug – Checkliste

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion