Nach dem Umzug Nach dem Umzug steht als Erstes die Anmeldung des neuen Wohnsitzes an. Das geht gleichzeitig mit der Abmeldung des alten Wohnsitzes. Es ist wichtig, diesen Behördenweg innerhalb von drei Tagen zu erledigen. Darüber hinaus müssen Sie einige wichtigen Stellen über Ihre Adressänderung informieren.
Neuer Wohnsitz
- Wohnsitz an-, ab- oder ummelden – auch für alle Personen unter 18 Jahren, mit denen Sie gemeinsam wohnen
- eventuell Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort
- eventuell Ab-/Anmeldung Ihres Hundes
Mehr Info zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Adressänderungen
Sie müssen einige Stellen über Ihre Adressänderung informieren:
Arbeit
- Arbeitgeberin/Arbeitgeber
- Arbeitsmarktservice (AMS)
Behörden und Ämter
- Finanzamt
- Kfz-Zulassungsstelle
- Stelle für Sozialhilfe/Mindestsicherung
- Studienbeihilfenbehörde
- Grundbuch, Firmenbuch, Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
Versicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Pensionsversicherung
- Sonstige Versicherungen
Noch mehr Stellen
- Banken
- Post (Nachsendeauftrag)
- OBS (ehemals GIS)
- Kindergarten, Schule, Hort, Universität, Fachhochschule
- Wehrdienst und Zivildienstserviceagentur
- Verkehrsbetriebe (bei Jahreskarten)
- Glaubensgemeinschaften (z.B. Kirchenbeitragsstelle)
- Ärztinnen/Ärzte
- etc.
Mehr Info zu Adressänderungen
Weitere Erledigungen
- Schlüsselrückgabe für die bisherige Wohnung
- eventuell Parkerlaubnis beantragen oder neuen Garagenplatz mieten
Mehr Info zu Nach dem Umzug – Checkliste
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion