Die Bestattung In Österreich müssen Verstorbene bestattet werden. Es gibt die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Die Kosten werden grundsätzlich aus dem Nachlass bezahlt. Wenn es kein Geld im Nachlass gibt, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Bestattung wird in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. 

Arten der Bestattung

Es gibt die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Es gibt auch spezielle Bestattungsarten, wie zum Beispiel eine Seebestattung im Ausland. Das muss vom Gesundheitsamt genehmigt werden. 
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Das Recht, ein Grab zu nutzen

Graberwerb

Beim Graberwerb kauft man das Recht, ein Grab zu nutzen. Man hat damit das Recht, selbst in der Grabstätte beigesetzt zu werden oder andere Personen dort beisetzen zu lassen. Das Recht kann vererbt, aber nicht verkauft oder verschenkt werden. Man kann das Recht, das Grab zu nutzen, schon zu Lebzeiten kaufen, indem man die Gebühr für das Grab bezahlt.
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Grabverlängerung

Das Recht, ein Grab zu nutzen, wird für eine bestimmte Zeit vergeben. Wie lange das ist, hängt von der Art des Grabes ab. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung. Vor Ablauf der Nutzungsdauer wird an der Amtstafel bekannt gegeben, wann das Recht auf das Grab endet. Sie werden im Allgemeinen brieflich darüber verständigt.
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Kosten einer Bestattung

Das Geld, um für die Bestattung zu bezahlen, kommt aus der Verlassenschaft. Das ist das Geld, das die/der Verstorbene hinterlassen hat. Die Kosten hängen von der Bestattungsart, dem Sarg oder der Urne und von der Trauerfeier ab. Sie können sehr unterschiedlich sein.
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Kosten von der Steuer absetzen

Wenn es kein Geld im Nachlass gibt, können Bestattungskosten bis zu 20.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Das bedeutet: Man muss weniger Steuern zahlen. Das kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Von der Steuer abgesetzt werden können die Kosten für Blumen und Kränze, für ein einfaches gemeinsames Essen der Trauergäste nach der Bestattung sowie für Beileidsdanksagungen. Die Kosten der Trauerkleidung und der Grabpflege können nicht steuerlich abgesetzt werden.
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Armenbestattung

Wenn die Kosten für eine Beerdigung nicht gedeckt werden können, findet eine "Armenbestattung" statt. Die Kosten werden dann vom Land oder von der Gemeinde übernommen. Details dazu sind in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Finanzielle Vorsorge

Manche Bestattungsunternehmen oder Bestattungsvereine bieten die Möglichkeit an, zu Lebzeiten mit zum Beispiel monatlichen Zahlungen für das Begräbnis vorzusorgen.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Finanzen