Todesfall melden und finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen Wenn jemand stirbt, informiert das Standesamt bestimmte Behörden über dessen Tod. Die Hinterbliebenen müssen andere Einrichtungen und Vertragspartner selbst informieren. Sie werden durch Witwenpension, Waisenpension, Wohnrecht und das Erbrecht abgesichert.
Todesfall an Behörden und Einrichtungen melden
Stellen, die automatisch verständigt werden
Das Standesamt verständigt folgende Stellen automatisch:
- Arbeitsmarktservice
- Finanzamt
- Jugendhilfeträger, wenn das Kind noch minderjährig ist
- Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
- Militärkommando und Zivildienstserviceagentur
- Örtliches Führerscheinregister des Hauptwohnsitzes
- Sozialversicherung
- Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
- Statistik Austria
- Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht)
- Wählerevidenz
Stellen, die nicht automatisch verständigt werden
Hinterbliebene müssen zusätzlich folgende Stellen über den Todesfall informieren:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber/Arbeitgeberin
- Behörden und Ämter wie z.B. Grundbuch, Sozialamt, Kfz-Zulassungsbehörde/Kfz-Versicherung
- Banken und Versicherungen
- Erwachsenenvertretung
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- → ORF-Beitrags Service GmbH
- Kommunikationsanbieter
- Religionsgemeinschaften, Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
Verträge kündigen
Erbinnen/Erben sollten daran denken, Verträge, die die/der Verstorbene abgeschlossen hat, aktiv zu beenden oder abzuändern. Das betrifft zum Beispiel:
- Mietverträge, Handyverträge
- Bei Wohnungsauflösung:
- ORF-Haushaltsabgabe
- Gas, Strom, Wasser, Wärmeversorgung usw.
- Festnetztelefon und Internet
- Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
- Konten, Depots, Bausparverträge, Versicherungsverträge
- Abos (Zeitungen, Magazine, Fernsehen usw.)
Digitaler Nachlass
Beim digitalen Nachlass handelt es sich insbesondere um die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen z.B.:
- Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Xing, LinkedIn etc.)
- E-Mail-Konten
- Online-Banking
Eine Liste mit allen Online-Mitgliedschaften, Profilen und sonstigen Konten, gegebenenfalls inklusive Benutzernamen und Passwörtern, ist die wichtigste Vorsorge für den digitalen Nachlass.
Mehr Info zum Umgang mit dem digitalen Nachlass von Verstorbenen
Absicherung von Hinterbliebenen
Witwenpension und Waisenpension
Die Witwenpension/Witwerpension ist eine Geldleistung für die hinterbliebene Ehefrau/den hinterbliebenen Ehemann. Das soll helfen, dass sie/er finanziell abgesichert ist. Auch eingetragene Partnerinnen/Partner bekommen diese Pension. Kinder, deren Eltern sterben, erhalten eine Waisenpension.
Mehr Info zur Witwenpension/Witwerpension und zur Waisenpension
Gemeinsames Wohnungseigentum
Sind zwei Personen Eigentümer einer Wohnung, sind sie eine Eigentümerpartnerschaft. Wenn eine Person davon stirbt, bekommt die andere Person den Anteil.
Mehr Info zur Eigentümerpartnerschaft
Wohnrecht und Sachen aus dem gemeinsamen Haushalt
Wenn ein Ehepaar oder eingetragene Partnerinnen/Partner zusammenleben und eine/einer von ihnen stirbt, bekommt die/der andere die beweglichen Sachen aus dem gemeinsamen Haushalt. Außerdem hat sie/er das Recht, in der Wohnung zu leben, wenn der verstorbenen Person die Wohnung gehört hat. Das nennt man "gesetzliches Vorausvermächtnis".
Das gilt auch für Lebensgemeinschaften, wenn der gemeinsame Haushalt länger als drei Jahre bestanden hat. Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten dürfen nur ein Jahr nach dem Tod in der Wohnung leben.
Mehr Info zum gesetzlichen Vorausvermächtnis
Eintreten in Mietvertrag
Wenn die Hauptmieterin/der Hauptmieter einer Wohnung stirbt, können bestimmte Personen in den Mietvertrag eintreten. Wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Tod bekannt geben, dass sie das Mietverhältnis beenden wollen, treten sie automatisch in den Mietvertrag ein.
Mehr Info zum Eintritt in den Mietvertrag
Kfz
Wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer stirbt, haben die zukünftigen Erbinnen/Erben in bestimmten Fällen weiterhin Kfz-Versicherungsschutz. Bitte kontaktieren Sie in dieser Frage die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Erbrecht
Das Standesamt informiert das Bezirksgericht, wenn jemand stirbt. Eine Notarin/ein Notar kümmert sich darum, dass vorhandenes Vermögen an die Erbinnen/Erben verteilt wird.
Mehr Info zum Vererben und Erben
Weitere Informationen
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Justiz