Arbeitnehmerveranlagung 2024

Steuern

Die Arbeitnehmerveranlagung kostet ein wenig Zeit, bringt aber in der Regel Geld. Hilfreich sind Beratungs- und Informationsangebote.

Über die Arbeitnehmerveranlagung können zu viel bezahlte Lohnsteuer nach einem Jobwechsel, aber auch Sozialversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen rückerstattet werden.

Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann maximal fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden. Auch ohne Antrag und Formular (antragslose (automatische) Arbeitnehmerveranlagung) wird die zu viel bezahlte Lohnsteuer aufs Konto überwiesen. Für eine Pflichtveranlagung gelten besondere Fristen: 30. April bzw. 30. Juni des Folgejahres.

Tipp

Beraten lassen kann man sich bei den Arbeiterkammern in den Bundesländern. Zusätzlich wird der Steuerausgleich 2024/25 (→ AK) mit Finanzonline in einem Video Schritt für Schritt erklärt. Terminvereinbarungen im Finanzamt Österreich (→ BMF) sind ebenso möglich. 

Was geltend gemacht werden kann

Jedenfalls innerhalb von fünf Jahren den Steuerausgleich selbst beantragen sollten Personen, die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (→ BMF) von der der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste

  • Werbungskosten (z.B. Kosten für Aus- und Fortbildung, Aufwendungen rund um Homeoffice/Telearbeit),
  • Sonderausgaben (z.B. Versicherungsprämien, Pensionskassenbeiträge)
  • außergewöhnliche Belastungen (z.B. mit Selbstbehalt Kosten für Krankheit, Alters- oder Pflegeheim oder für häusliche Betreuung) oder
  • antragsgebundene Freibeträge oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) 

geltend machen können. Belege und Rechnungen müssen nicht vorgelegt, jedoch sieben Jahre lang aufbewahrt werden, um auf Verlangen vorgelegt werden zu können.

Hinweis

Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden z.B. anlässlich des Hochwassers 2024 können als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt (→ BMF) steuerlich geltend gemacht werden. Helferinnen/Helfer können eventuell eine Freiwilligenpauschale in Anspruch nehmen.