Sicher mit E-Scooter

Die Zahl der Verletzten steigt. Zum eigenen Schutz und aus Rücksicht auf andere gibt es Regeln für das Fahren mit E-Scooter.
Die Sicherheit fängt mit der straßentauglichen Ausrüstung von E-Scootern an. Es gibt spezielle Anforderungen an Bremsvorrichtung, Rückstrahler und Licht bei Dunkelheit. Einige Fahrtipps zu beherzigen, erhöht zusätzlich die Verkehrssicherheit: Richtig bremsen und abbiegen (→ ADAC).
Die wichtigsten Regeln
Benützerinnen/Benützer von E-Scootern sind nach der Straßenverkehrsordnung Radfahrerinnen/Radfahrern gleichgestellt. Die wichtigsten Regeln beim Fahren im Straßenverkehr:
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(insbesondere) auf Radfahranlagen und Fahrbahnen, auf denen Radfahren erlaubt ist
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in der Regel nicht auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen
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niemals zu zweit
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am besten ganz ohne Alkohol, aber jedenfalls nicht mit mehr als 0,8 Promille
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nicht in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand
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kein Handygespräch ohne Freisprecheinrichtung
Tipp
Kinder unter 12 Jahren dürfen in der Regel nicht allein unterwegs sein und müssen einen Helm tragen. Auch für Erwachsene ist ein Helm empfehlenswert.
25 Prozent mehr Verletzte
Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ist in Österreich die Anzahl der Verletzten, die im Jahr 2024 im Spital nach E-Scooter-Unfällen behandelt wurden, gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent auf 7.500 gestiegen (→ KFV). 16 Prozent der Verunglückten seien alkoholisiert gewesen. Die Dunkelziffer bei Unfällen sei jedoch hoch.
Kein Unfallversicherungsschutz am Arbeitsweg
E-Scooter zeichnen sich durch eine spezifische Bauart und damit verbundene Fahreigenschaften aus, z.B. eine fehlende Selbststabilisierung durch kleine Räder. Darauf Bezug nehmend entschied der Oberste Gerichtshof (10 OBbS55/24x) vor kurzem, dass bei einem Unfall mit einem E-Scooter der damit zurückgelegte Dienst- bzw. Arbeitsweg nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt; anders zu beurteilen könnten Fälle sein, bei denen sich "allgemeine Weggefahren" verwirklichen.