Eintragungszeitraum für Volksbegehren

Signal auf Grün für das "Volksbegehren"
Foto: cevahir

Vom 31. März bis 7. April 2025 können drei Volksbegehren unterzeichnet werden.

Unterschrieben werden kann vom 31. März bis 7. April 2025 online mit ID Austria oder unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratische Bezirksämter) während der jeweiligen Amtsstunden (Liste der Eintragungslokale (→ BMI)Online ist eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (7. April 2025), 20.00 Uhr möglich.

Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt. 

Hinweis

Folgende aktuelle Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterzeichnet werden:

Am 7. April 2025 wird um 20.15 Uhr auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (→ BMI) das vorläufige Ergebnis der Volksbegehren bekannt gegeben.

Tipp

Vom 31. März bis 7. April 2025 steht von 8.00 bis 20.00 Uhr eine gebührenfreie Hotline des Bundesministeriums für Inneres für Fragen zur Verfügung: 0800 20 22 20. Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 53126 2700 erreicht werden.

Mehr Volksbegehren, aber weniger erfolgreich

Das Parlament hat vor kurzem die Nutzung von Volksbegehren seit 1964 analysiert. Es kam zu dem Ergebnis, dass es seit der Möglichkeit der Online-Unterstützung von Volksbegehren ab dem Jahr 2018 zwar mehr Volksbegehren gäbe, diese jedoch weniger erfolgreich seien. Die Erfolgsquote von Volksbegehren nach 2018 im Vergleich zu Volksbegehren im Zeitraum zwischen 1964 und 2018 sank von 90 Prozent auf 69 Prozent. Als erfolgreich gilt ein Volksbegehren, wenn es genug Unterschriften erreicht, um im Nationalrat behandelt zu werden (Mehr Volksbegehren, aber geringere Erfolgsquote (→  Parlament Österreich)).