Gesetzliche Neuerungen 2023

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Das Jahr 2023 bringt finanzielle Entlastungen, aber auch nächste Schritte in Richtung Kreislaufwirtschaft und weitere Neuerungen für Verkehr, Kredite und Wohnen.

Im Rahmen von Entlastungen in der Krise profitieren Bürgerinnen/Bürger seit 1. Jänner 2023 von der Abschaffung der kalten Progression. Als weitere langfristige Entlastung trat mit Anfang des Jahres auch die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen in Kraft. Damit werden Leistungen wie Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Schulstartgeld, Pensionistenabsetzbetrag, Studienbeihilfe sowie Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst.

Einheitliche Sammlung von Plastikmüll

Seit 1. Jänner 2023 ist die Sammlung aller Kunststoffverpackungen einschließlich sogenannter Leichtverpackungen österreichweit vereinheitlicht. Für die gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack sind demnach nicht nur Plastikflaschen bestimmt, sondern auch z.B. Joghurtbecher, Plastiksackerln, Käse- oder Wurstverpackungen oder leere Plastiktuben. Ab 2025 wird die gemeinsame Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen in ganz Österreich verpflichtend. Einige Bundesländer setzen diesen Schritt bereits 2023.

Neuerungen im Verkehr

Durch die zusätzliche Erhöhung der CO2-Bepreisung ab 1. Jänner 2023 steigen die Spritpreise. Einen gewissen Ausgleich schafft der Klimabonus. Im Jahr 2023 wird der Klimabonus erstmals regional gestaffelt. Die Höhe hängt damit vom Wohnsitz ab, je nach Anbindung an den öffentlichen Verkehr und vorhandener Infrastruktur.

Für 2023 ist außerdem eine Novelle der Straßenverkehrsordnung geplant, die ein verschärftes Vorgehen gegen Raserei im Straßenverkehr bis hin zur Fahrzeugbeschlagnahme und Versteigerung in extremen Fällen ermöglichen soll.

Verbesserungen für ältere Kreditnehmer und Wohnungssuchende

Bei der Kreditvergabe an ältere Personen soll planmäßig ab April die Lebenserwartung allein kein Hindernis mehr sein, wenn die Kreditraten wahrscheinlich zu Lebzeiten beglichen werden können und genügend Sicherheiten vorhanden sind.

Zugunsten von Wohnungssuchenden soll bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen – voraussichtlich ab Juli – die Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip fällig werden: Es zahlt, wer den Auftrag erteilt hat.

Tipp

Weitere Details zu "Gesetzlichen Neuerungen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.