Jahresvignette 2024 wird nicht teurer

Cars on road highway in traffic jam

Die Vignettenpreise werden im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst. Neu sind eine Preisstaffelung und eine 1-Tages-Vignette.


Ab 1. Dezember 2023 wird eine 1-Tages-Vignette eingeführt. Die 1-Tages- und die 10-Tages-Vignette sind ab 1. Dezember wahlweise sofort beim Onlinekauf gültig. Die Digitale Vignette 2024 kann bereits seit Mitte November online (z.B. über ASFINAG Mautshop oder in der kostenlosen ASFINAG-App) und auch bei den sechs Mautstellen, ÖAMTC, ARBÖ und ADAC sowie an ausgewählten Tankstellen und Trafiken gekauft werden. Die Klebevignette 2024 in Sonnengelb ist ab 22. November an 6.000 Vertriebsstellen erhältlich.

Hinweis

Kaufen Konsumentinnen/Konsumenten die Digitale Jahresvignette 2024 oder (ab 1. Dezember 2023) die 2-Monats-Vignette online ist sie wegen einer Konsumentenschutzfrist frühestens 18 Tage nach dem Kauf gültig. Mehr Informationen zum Verkaufsstart und zu den Tarifen 2024 finden Sie auf der Website der ASFINAG.  

Je nach Gewicht eines Fahrzeuges gilt in Österreich für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen Vignetten-Pflicht für einen bestimmten Zeitraum oder Lkw-Mautpflicht (GO-Maut) für gefahrene km. Neu ist ab Dezember auch, dass statt des höchsten zulässigen Gesamtgewichts (hzG) die technisch zulässige Gesamtmasse (tzG) für die Abgrenzung zwischen Vignetten- und Mautpflicht ausschlaggebend ist. Diese notwendige begriffliche Anpassung ergibt sich aus der EU-Wegekostenrichtlinie. Diese verpflichtet bei der fahrleistungsabhängigen Maut für Kfz mit mehr als 3,5 t tzG ("Lkw-Maut" oder "GO-Maut") dazu, zusätzlich verkehrsbedingte CO2-Emissionen anzulasten. Bisher wurden in die Maut Infrastrukturkosten und Kosten für verkehrsbedingte Luftverschmutzung und Lärmbelastung einberechnet.

Tipp

Der tzG-Wert eines Kraftfahrzeugs ist im Zulassungsschein in den Feldern F1 und F2 ersichtlich. 

Neuerungen ab 1. Dezember 2023 bzw. 2024

  • Einführung einer 1-Tages-Vignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen: diese sieht vor, dass die 2-Monats-Vignette 30 Prozent des Preises einer Jahres-Vignette kostet, die 10-Tages-Vignette zwölf Prozent und die 1-Tages-Vignette neun Prozent.
  • Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut (GO-Maut)
  • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten (Vignette für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t) und digitaler Streckenmautberechtigungen (Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t) auf ein anderes Kfz