Langer Weg zum autonomen Fahren
Teilautomatisiertes Fahren ist bereits Alltag, autonomes Fahren noch Zukunftsmusik. Durch eine Novelle werden Anwendungsfälle (im Testbetrieb) erweitert.
Die Automatisiert Fahren Verordnung gibt in Österreich den rechtlichen Rahmen vor. Unterschieden wird zwischen dem Testbetrieb und bereits genehmigten und in Serie befindlichen Fahrassistenzsystemen (z.B. Einparkhilfe, Autobahnassistent), die unter gewissen Bedingungen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr eingesetzt werden dürfen. Aktuell ist erst "teilautomatisiertes Fahren" im Serieneinsatz erlaubt. Im Unterschied zum autonomen Fahren müssen Fahrende das Fahrzeug auf dieser Stufe ständig überwachen und beherrschen (Automatisierten Fahren – FAQ (→ BMK))
Hinweis
Durch die 3. Novelle der Automatisiert Fahren Verordnung werden die bestehenden Anwendungsfälle "automatisierter Kleinbus" und "automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung" zusammengeführt und erweitert. Neu sind Tests mit automatisierten Absicherungsfahrzeugen auf Autobahnen.
Aktuell: Teilautomatisierte Fahren durch Fahrassistenzsysteme
Schon heute sind einige Fahrassistenzsysteme verpflichtend (ABS, ESP, Bremsassistent, Gurtwarner) vorgeschrieben oder optional erhältlich. Gemäß einer EU-Verordnung müssen seit Juli 2024 alle neu zugelassenen Pkw weitere Fahrassistenzsysteme als Serienausstattung haben: Notbremsassistent, Notbremswarnung, Notbremslicht, Spurhalteassistent, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitswarner, Rückfahrassistent, ereignisbezogene Datenaufzeichnung bei Unfällen (Black Box), standardisierte Schnittstelle zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre.
Autonomes Fahren ab 2040
Der Übergang vom "assistierten Fahren" (z.B. Tempomat oder Spurhalteassistent) bis zum tatsächlich "autonomen Fahren" erfolgt in fünf Stufen. Die Einführung des "vollautomatisierten Fahren" (Fahrende können die Fahrzeugführung komplett abgeben; z.B. auf Autobahn, in Parkhaus) wird für kommerziell verfügbare Fahrzeuge frühestens in zehn Jahren erwartet. Erst danach kann die letzte Stufe erreicht werden: "autonomes Fahren" (Fahrzeug bewegt sich auch in komplexen Situationen zielgerichtet und selbstständig ohne Einflussnahme eines Menschen). Weitere Informationen unter Was ist der Unterschied zwischen automatisiert und autonom? (→ BMK).