Online-Wahlkartenantrag zur Nationalratswahl

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Am 29. September 2024 wird der Nationalrat gewählt. Über ein digitale Amtsservices kann die Wahlkarte online beantragt werden.

Nach voller fünfjähriger Legislaturperiode findet die Nationalratswahl 2024 regulär am Sonntag, den 29. September 2024 statt. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft ab 16 Jahren, also auch Auslandsösterreicherinnen/ Auslandsösterreicher.

Der neu gewählte Nationalrat tritt voraussichtlich am 24. Oktober 2024 zur konstituierenden Sitzung zusammen. Die derzeitigen Abgeordneten bleiben bis dahin im Amt. Auch Plenarsitzungen und Ausschüsse können bis dahin in der alten Besetzung stattfinden.

Tipp

Seit kurzem steht das digitale Amtsservice Online-Beantragung der Wahlkarte über oesterreich.gv.at für die Nationalratswahl zur Verfügung. Dafür wird die ID Austria oder ein EU-Login benötigt.

Die Beantragung der Wahlkarte ist auch anders schriftlich z.B. per E-Mail oder Brief oder mündlich möglich, allerdings nicht telefonisch. Die meisten Gemeinden bieten seit dem Stichtag 16. Juli 2024 eine zusätzliche Möglichkeit der Online-Beantragung der Wahlkarte (Formular der Gemeinde).

Neu

"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": es besteht die Möglichkeit, die Stimme gleich bei persönlicher Abholung der Wahlkarte bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat abzugeben.

Wählen darf nur, wer in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist. Wenn Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher  noch nicht eingetragen sind oder die maximale Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ihrer letzten Eintragung abgelaufen ist, müssen sie bis spätestens 8. August 2024 einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich sind in der Regel automatisch eingetragen.

Hinweis

Wahlberechtigte können für sich selbst online Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen (Selbstauskunft)