Verbesserungen rund um die Pflege

Nurse sitting on a hospital bed next to an older woman helping hands, care for the elderly concept2

Neuerungen bringen gewisse Erleichterungen für pflegende Angehörige und mehr finanzielle Anerkennung für Pflegekräfte.

Laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) erhalten 490.000 Menschen in Österreich Pflegegeld. In Österreich sind laut der vom BMSGPK in Auftrag gegebenen Studie "Angehörigenpflege in Österreich" (aus dem Jahr 2018!) rund eine Million Menschen auf irgendeine Art und Weise in die Pflege und Betreuung eines Angehörigen involviert.

Hinweis

Pflegende Angehörige können das kostenlose Angebot eines Angehörigengesprächs (→ BMSGPK) mit Psychologinnen/Psychologen nutzen und telefonisch unter 050 808 2087 vereinbaren.

Chance auf pflegefreien Tag

Seit September 2024 erhalten pflegende Angehörige für eine Ersatzpflege schon ab dem ersten Tag Kostenersatz. Bisher war eine Kostenersatz erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich. Zusätzlich wurde der Kreis der potenziellen Bezieherinnen/Bezieher um nahe Angehörige wie Pflegeeltern, Tanten und Onkeln erweitert. Diese finanzielle Unterstützung macht es für Angehörige leichter, sich z.B. einen Tag in der Woche "Auszeit von der Pflege" zu nehmen. Förderbar sind maximal vier Wochen pro Kalenderjahr.

Hinweis

Seit dem Vorjahr gibt es unter bestimmten Voraussetzungen den Angehörigenbonus für jene, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe vier zu Hause pflegen.

Finanzielle Anerkennung für Pflegekräfte

Die Höhe des Pflegegeldes liegt zwischen 192 und 2.061,80 Euro pro Monat und hängt vom notwendigen Pflegeaufwand ab; dieser wird im Rahmen einer Begutachtung durch Arzt oder Pflegefachkraft (letztere seit Juli 2023 auch bei Erstbegutachtungen) festgestellt. Seit 1. Oktober 2024 wird das Honorar der Pflegekräfte an jenes von Ärztinnen/Ärzten für derartige Begutachtungen angehoben.

Wer seit 1. September 2024 Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule studiert, hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf ein Pflegestipendium.