Wer wählen darf

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In Österreich darf allgemein ab 16 Jahren gewählt werden, das nächste Mal bei der Nationalratswahl am 29. September 2024.

Bei der Nationalratswahl 2024 sind grundsätzlich alle Österreicherinnen/Österreicher wahlberechtigt, egal, ob sie ihren Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland haben. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind abgesehen von Nationalratswahlen auch bei Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen und in einigen (nicht in allen!) Bundesländern bei Landtagswahlen wahlberechtigt. Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 dürfen Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlberger grundsätzlich wählen.

Das Wahlrecht in Österreich ist also in der Regel Österreicherinnen/Österreichern vorbehalten. Ausnahmen ergeben sich aus dem EU-Recht.

Hinweis

Alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich dürfen grundsätzlich bei Europawahlen und Gemeindewahlen in Österreich wählen. Bei Wiener Wahlen sind sie bei den Bezirksvertretungswahlen nicht jedoch bei Gemeinderatswahlen wahlberechtigt.

Eine Frage des Hauptwohnsitzes

Bei Landtags- und Gemeindewahlen ist in der Regel der Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland oder in der Gemeinde zusätzlich Voraussetzung, um wählen zu dürfen. In den Bundesländern gibt es dazu im Detail unterschiedliche Regelungen. Auch das Wahlrecht von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern bei Landtagswahlen ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg dürfen diese Personen grundsätzlich wählen, wenn deren Hauptwohnsitz vor dem Umzug ins Ausland im betreffenden Bundesland war.

Nicht ohne Eintragung im Wählerverzeichnis

Wählen darf nur, wer namentlich im Wählerverzeichnis steht. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Inland werden automatisch in der Wählerevidenz der zuständigen Gemeinde geführt, die die Basis für das Wählerverzeichnis darstellt.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher und sonstige EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen rechtzeitig einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz aufgenommen zu werden. Die Aufnahme ist zehn Jahre gültig und muss dann per Antrag erneuert werden.

Tipp

Für die Nationalratswahl 2024 kann über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at bis 25. September 2024 eine Wahlkarte beantragt werden. Zusätzlich gibt es bei der Nationalratswahl 2024 (bis 25. September 2024) und bei der Vorarlberger Landtagswahl 2024 (bis 9. Oktober 2024) die Möglichkeit der Online-Beantragung der Wahlkarte (Formular der Gemeinde) über die Gemeinden.