Wie ein Gesetz entsteht

Close-up Of A Red Paragraph Symbol
Foto: ©Andrey Popov - stock.adobe.com

Auf Bundesebene beschließt das Parlament die Gesetze. Ein Bundesgesetz gilt frühestens dann, wenn es im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist.

Das Parlament setzt sich aus dem Nationalrat und dem Bundesrat zusammen. Das Verfahren im Nationalrat besteht aus Ausschussberatungen und bis zu drei Lesungen; das sind Debatten im Plenum (Vollversammlung). Ausschüsse sind Gremien, in denen eine kleine Gruppe von Abgeordneten Themen vorberät. In diesen sind alle Parteien je nach Stimmenstärke vertreten. Im Plenum kommen dann alle Abgeordneten zur Beschlussfassung zusammen. Im Regelfall übermittelt der Nationalrat seinen Beschluss über ein Gesetz dann an den Bundesrat, der jedoch nur eingeschränkt mitwirken kann.

Hinweis

Der Bundesrat kann einen Beschluss des Nationalrates nicht inhaltlich abändern und meist das Zustandekommen des Gesetzes nur zeitlich verzögern. Nur in wenigen Fällen hat er ein absolutes Vetorecht.

Die wichtigsten Etappen

Der Weg zur Bundesgesetzgebung besteht aus mehreren Etappen:

  • Es beginnt mit einem Gesetzesvorschlag als
    • Regierungsvorlage (Vorschlag der Bundesregierung; der Regelfall)
    • Antrag von Abgeordneten
    • Antrag eines Ausschusses
    • Antrag des Bundesrats
    • Volksbegehren
  • Der Gesetzesvorschlag wird nach einem Verfahren im Nationalrat und anschließend in der Regel auch im Bundesrat beschlossen.
  • Der Gesetzesbeschluss wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten beurkundet und schließlich von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Wer beteiligt wird

Gesetzesinitiativen kommen meist von der Bundesregierung. Es beginnt damit, dass das zuständige Bundesministerium einen Ministerialentwurf erstellt, der zur Begutachtung an öffentliche Institutionen, fachkundige Gruppen oder Organisationen versendet wird. Dieser wird dann mit oder ohne Änderungen von der Bundesregierung als Regierungsvorlage beschlossen und an das Parlament zur Beschlussfassung übermittelt. Auch Bürgerinnen/Bürger können sich vor und während des parlamentarischen Verfahrens beteiligen.

Tipp

Bürgerinnen/Bürger können über die Parlamentswebsite zu Gesetzesinitiativen Stellung nehmen und Kritik äußern oder Stellungnahmen unterstützen.