Nach der Heirat Nach der Hochzeit wird auf Antrag eine Heiratsurkunde ausgestellt. Sollte es zu einer Namensänderung kommen, ist sie z.B. am Arbeitsplatz und den Versicherungen zu melden. Auch Dokumente (z.B. Führerschein, Reisepass) müssen dann geändert werden.

Rechtliche Auswirkungen der Heirat – Pflichten in der Ehe

Wenn man heiratet, entstehen zwischen den Eheleuten besondere Rechte und Pflichten, die es in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht gibt (z.B. Verpflichtung zur Treue oder zum gemeinsamen Wohnen). Der Staat mischt sich normalerweise nicht in diese privaten Angelegenheiten ein. Deshalb können diese Verpflichtungen nicht vor Gericht eingeklagt werden. Wenn diese Pflichten verletzt werden, kann das aber ein Grund für eine Scheidung sein.

Gemeinsames Wohnen

Paare, die verheiratet sind, müssen normalerweise gemeinsam wohnen. Wenn einer der Eheleute ohne Zustimmung des anderen aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, kann dies bei einer streitigen Scheidung vorgeworfen werden.

Ist das Zusammenleben jedoch unzumutbar, vor allem wegen körperlicher Bedrohung, kann ein Eheteil vorübergehend in eine getrennte Wohnung ziehen. Das ist auch aus wichtigen persönlichen Gründen möglich (z.B. für die Pflege einer/eines Angehörigen, die/der weiter weg lebt). 

Unterhalt

Führt eine/einer den Haushalt alleine, hat sie/er Anspruch auf Unterhalt. Auf Verlangen muss dieser Unterhalt ganz oder zum Teil in Geld geleistet werden. Ausnahme: Der Ehefrau/dem Ehemann steht nur wenig Geld zur Verfügung.

Haushalt, Kindererziehung und Arbeit

Haushalt, Kindererziehung und Arbeit sollen nach dem Gesetz einvernehmlich so unter den Eheleuten aufgeteilt werden, dass die jeweils geleisteten Beiträge ausgewogen sind. Besonders die jeweilige berufliche Belastung soll beachtet werden. Wenn sie Kinder haben, sollen sie dabei auf deren Wohl achten. 

Grundsätzlich müssen also beide Eheleute ihren Beitrag im Haushalt leisten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn nur eine/einer der beiden arbeitet. In diesem Fall ist es möglich, dass die/der andere allein den Haushalt führt. 

Obsorge

Auch bei der Obsorge für Stiefkinder müssen Eheleuten einander beistehen. Soweit es die Umstände erfordern, vertritt der Stiefelternteil den Elternteil auch in den Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens.

Namensrecht

Bei einer Heirat gibt es die Möglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen, einen Doppelnamen anzunehmen oder getrennte Familiennamen beizubehalten.

Eigentum

Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Das bedeutet, dass jeder Eheteil das vor und während der Ehe erworbene Eigentum behält.
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Was nach einer Namensänderung zu beachten ist

Wenn Sie nach der Hochzeit Ihren Namen ändern, müssen Sie das bei einigen Stellen melden oder ändern lassen. Zu melden ist das beispielsweise:

  • am Arbeitsplatz bzw. dem Arbeitsmarktservice,
  • bei Behörden und Ämtern (z.B. Finanzamt, Grundbuch oder Firmenbuch),
  • für Reisepass, Personalausweis und Führerschein,
  • bei Versicherungen (z.B. Krankenversicherungsträger, Pensionsversicherungsträger, Sozialversicherung) und
  • bei Geldinstituten und privaten Versicherungen.

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Ehegüterrecht

Das Gesetz regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren aufgeteilt wird. Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. In einem Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Bei Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt
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Ausstellung der Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Sterbeurkunde und der Partnerschaftsurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden. Die Heiratsurkunde enthält z.B. den Familiennamen vor und nach der Eheschließung, Vornamen, Tag und Ort der Eheschließung.

Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, dürfen nur bestimmte Personen eine Heiratsurkunde ausstellen lassen. Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können eine Heiratsurkunde verlangen:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird und
  • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Mehr Info zu Ausstellung einer Heiratsurkunde

Hochzeitsjubiläen

Hochzeitsjubiläen haben je nach örtlicherTradition eigene Namen und Bräuche. Gern werden zu den verschiedenen Hochzeitstagen Geschenke gemacht, die einen direkten Bezug zu den jeweiligen Hochzeitsjubiläen haben. Die silberne Hochzeit feiert man z.B. nach 25 Ehejahren.
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Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
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