Ich bin eine qualifizierte Arbeitskraft aus einem Drittstaat Als Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen als eines EU-/EWR-Staats oder der Schweiz mit besonderen beruflichen Qualifikationen oder aus einem Mangelberuf haben Sie einen leichteren Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das gilt z.B. für bestimmte Fachkräfte und bestimmte Akademikerinnen/Akademiker.

Hinweis

Meldepflicht für alle
Bei einem Umzug muss jede Person in Österreich innerhalb von drei Tagen ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden.

Sie brauchen meist vor der Einreise ein Visum. Für Sie kommen einige Aufenthaltstitel in Frage, einige wichtige stellen wir Ihnen vor. 
Mehr Info zu Aufenthaltstiteln

"Rot-Weiß-Rot – Karte"

Sie möchten in Österreich leben und arbeiten und sind eine qualifizierte Arbeitskraft aus einem Drittstaat. D.h. Sie sind keine Bürgerin/kein Bürger eines EU-/EWR-Staats oder der Schweiz. Ein Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte" ist gleichzeitig Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Neben einigen allgemeinen Voraussetzungen gelten je nach Variante des Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot – Karte" spezielle Voraussetzungen. Um eine "Rot-Weiß-Rot – Karte" zu erhalten, müssen Sie unter Umständen eine bestimmte Mindestpunkteanzahl erreichen. Punkte gibt es zum Beispiel für Ausbildung, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse. Ein Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte" gilt zunächst für bis zu zwei Jahre und berechtigt Sie, für eine bestimmte Arbeitgeberin/einen bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Bei einem Arbeitgeberwechsel benötigen Sie eine neue Rot-Weiß-Rot – Karte. Anträge sind persönlich oder über die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber und vor der Einreise bei der Botschaft oder gegebenenfalls nach der Einreise in Österreich möglich.
Mehr Info zur Rot-Weiß-Rot – Karte

Für bestimmte Fachkräfte und Schlüsselarbeitskräfte

Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte" erhalten:

"Rot-Weiß-Rot – Karte plus" bei Verlängerung und für Angehörige

Der Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" kommt vor allem bei Verlängerung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot – Karte", "Blaue Karte EU" und für Angehörige von Inhaberinnen/Inhabern bestimmter Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung in Frage. Mit dem Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" haben Sie oder Ihre Familienangehörigen das Recht, für eine bestimmte Zeit in Österreich zu leben und unbeschränkt zu arbeiten. Anträge müssen zum Teil im Ausland und dürfen zum Teil in Österreich gestellt werden, im Falle der Familienzusammenführung sind Inlandsanträge zum Teil auch über die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber der/des Zusammenführenden möglich.
Mehr zur Rot-Weiß-Rot – Karte plus

"Blaue Karte EU" für Akademiker

Sie sind Drittstaatsangehörige/Drittstaatsangehöriger und eine besonders hochqualifizierte Akademikerin/ein besonders hochqualifizierter Akademiker mit hohem Bruttogehalt? Dann könnte für Sie der Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" in Betracht kommen. Dieser Aufenthaltstitel ist gleichzeitig Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und kann auch von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber beantragt werden. Mit dem Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" dürfen Sie zunächst für bis zu zwei Jahre in Österreich bleiben und für eine bestimmte Arbeitgeberin/einen bestimmten Arbeitgeber arbeiten. Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es Erleichterungen. Wer einen Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" beantragen.
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Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres