Eine Wohnung kaufen Der Kauf einer Eigentumswohnung ist ein großer Schritt und sollte wohlüberlegt sein. Es kann einige Monate oder länger dauern, bis eine Wohnung gefunden ist und alle notwendigen Formalitäten erledigt sind. Anders als beim Kauf beweglicher Gegenstände ist beim Kauf von Immobilien die Grundbuchseintragung ausschlaggebend für den Übergang des Eigentums. Die Grundbuchsgebühr und die Grunderwerbsteuer werden in der Regel vom Kaufpreis berechnet und sind als Teil der Nebenkosten bei Berechnung der Gesamtkosten miteinzuplanen.

Erwerb von Wohnungseigentum

Beim Wohnungskauf wird das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Gebäudes) erworben. Dazu muss festgelegt sein,

  • wie viele Eigentumswohnungen es auf dem Grundstück gibt und
  • wie viele Liegenschaftsanteile jeweils mit den einzelnen Wohnungen verbunden sind.

Die Nutzungs- und Verfügungsrechte an den einzelnen Wohnungen sind im Wohnungseigentumsvertrag geregelt.

Um eine Wohnung zu kaufen, müssen Sie zunächst den Kaufvertrag unterzeichnen. Eigentümerin/Eigentümer der Wohnung werden Sie jedoch erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Wohnungseigentum bedeutet, dass man als Miteigentümerin/Miteigentümer eines Gebäudes das Recht hat, eine Wohnung, ein Geschäftslokal oder eine Garage ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen.

Der Kaufvertrag wird üblicherweise von einer Rechtsanwaltskanzlei oder von einem Notariat errichtet und von den Vertragsparteien beglaubigt unterschrieben. Der Wohnungskauf ist erst abgeschlossen, wenn Sie als neue Eigentümerin/neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.
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Nebenkosten beim Wohnungskauf

Bevor Sie als neue Eigentümerin/neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, müssen Sie noch die Grunderwerbsteuer bezahlen. In der Regel wird der Wohnungskauf von einer Rechtsanwaltskanzlei oder von einem Notariat abgewickelt. Dabei werden die Steuerbemessung und die Anzeige beim Finanzamt miterledigt.

Beim Kauf einer Wohnung müssen Sie die Nebenkosten einkalkulieren. Folgende Abgaben fallen an:

  • Grunderwerbsteuer: in der Regel 3,5 Prozent vom Kaufpreis
  • Gebühr für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung): 1,1 Prozent vom Kaufpreis

Sollten Sie das Kaufobjekt durch eine Hypothek belasten, fallen nochmals 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für dessen Eintragung an.
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Energieausweis

Der Energieausweis zeigt, wie viel Energie ein Gebäude benötigt, wenn es im üblichen Ausmaß genutzt wird. Das beinhaltet: Heizen, Kühlen, Belüften, Warmwasser und Beleuchtung. Er muss bei der Vermietung oder beim Verkauf von Gebäuden vorgelegt und der Mieterin/dem Mieter bzw. der Käuferin/dem Käufer übergeben werden.

Wird nur eine Wohnung in einem Gebäude verkauft oder vermietet, kann die Verkäuferin/der Verkäufer bzw. die Vermieterin/der Vermieter wählen, ob sie/er einen Energieausweis

  • für diese Wohnung oder
  • für ein vergleichbares Nutzungsobjekt im selben Gebäude oder
  • für das gesamte Gebäude

vorlegt und aushändigt.

Der Energieausweis darf nicht älter als zehn Jahre sein und muss u.a.

  • den Heizwärmebedarf (HWB), der als Energiekennzahl bezeichnet wird und Auskunft über die thermische Qualität der Gebäudehülle gibt,
  • den Primärenergiebedarf,
  • die Kohlendioxidemissionen und
  • den sogenannten Gesamtenergieeffizienzfaktor

enthalten. Der Energieausweis wird von Fachexpertinnen/Fachexperten erstellt.

Über den energietechnischen Zustand eines Gebäudes ist aber nicht erst im Zeitpunkt der Vermietung bzw. des Verkaufs der Immobilie zu informieren, er muss bereits im Immobilieninserat angegeben sein.
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Weitere Informationen

Wohnungskauf (→ AK)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Justiz