Eine Wohnung mieten Es gibt verschiedene Arten von Mietwohnungen, die sich sowohl preislich als auch in ihrer Verfügbarkeit teilweise stark unterscheiden. Gemeindewohnungen sind generell am günstigsten, Sie müssen jedoch warten, bis Ihnen eine Wohnung von Ihrer Gemeinde zugewiesen wird. Genossenschaftswohnungen sind etwas teurer, aber immer noch günstiger als private Mietwohnungen. Bei Genossenschaftswohnungen müssen Sie auch mit einer längeren Wartezeit rechnen. Private Mietwohnungen sind teuer im Vergleich zu Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen, aber dafür schneller verfügbar.
Wenn Sie sich dazu entschließen, eine Wohnung zu mieten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Die Wohnung kann eine Gemeindewohnung, Genossenschaftswohnung oder private Mietwohnung sein.
Gemeindewohnungen
Viele Städte und Gemeinden bieten günstige Gemeindewohnungen an. Für eine Gemeindewohnung müssen Sie sich anmelden ("Vormerkung") und gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen.
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Genossenschaftswohnungen
Genossenschaftswohnungen werden von gemeinnützigen Bauvereinigungen gebaut und vermietet. Daher ist die Miete in der Regel niedriger als für eine ähnliche private Mietwohnung. Normalerweise melden Sie sich für eine Wohnung an, die erst gebaut wird. In diesem Fall gibt es eine entsprechende Wartezeit. Sie können aber auch in eine ältere Genossenschaftswohnung einziehen, wenn eine frei wird.
Auch bei Genossenschaftswohnungen müssen Sie bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Wenn Sie in eine Genossenschaftswohnung ziehen, müssen Sie einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) zahlen. Der Finanzierungsbeitrag richtet sich immer nach der Größe der Wohnung.
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Private Mietwohnungen
Wohnungen, die nicht von einer Gemeinde oder einer gemeinnützigen Bauvereinigung vermietet werden, werden als private Mietwohnungen bezeichnet. Es ist sehr selten, dass die Eigentümerinnen/die Eigentümer ihre Wohnungen direkt vermieten. Meistens stehen professionelle Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler zwischen der Vermieterin/dem Vermieter und den potenziellen Mieterinnen/Mietern. Die Makler schließen den Mietvertrag zwischen den beiden Parteien ab. Seit 1. Juli 2023 müssen die Vermieterinnen/die Vermieter die Maklerprovision zahlen, wenn sie die Maklerin/den Makler beauftragt haben.
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Anfangskosten von Mietwohnungen
Mietwohnungen können hohe Anfangskosten haben, wie zum Beispiel die Kaution, die von den Mieterinnen/den Mietern bezahlt werden muss. Daher sollten Wohnungssuchende auch überlegen, ob und wie sie die neue Wohnung finanzieren können.
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Befristete Mietverträge
Achten Sie auch darauf, ob der Mietvertrag befristet ist. Im Falle eines befristeten Mietvertrags kann Sie die Vermieterseite am Mietende zur Rückgabe der Wohnung auffordern.
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Weitere Informationen
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Justiz