Letztwillige Verfügung Wer entscheiden möchte, was nach dem Tod mit dem Vermögen passieren soll, kann das in einer letztwilligen Verfügung festlegen. Das kann ein Testament oder ein Vermächtnis sein.

Testamentsformen

Das Testament ist eine einseitige Erklärung, die jederzeit widerrufen werden kann. Es setzt eine oder mehrere Personen als Erbinnen/Erben ein. Das Testament ist die Erklärung der verstorbenen Person, an wen das Vermögen zum Zeitpunkt ihres Todes gehen soll. 

Eigenhändiges Testament

Man muss den ganzen Text eigenhändig schreiben und unterschreiben. Die Unterschrift muss am Ende des Textes stehen. Zeuginnen/Zeugen sind nicht notwendig.
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Fremdhändiges Testament

Wird das Testament mit einer Schreibmaschine, mit einem PC oder handschriftlich von einer dritten Person geschrieben, liegt ein fremdhändiges Testament vor. Es gibt Voraussetzungen, damit das Testament gültig ist. Unter anderen muss das Testament vor drei Zeuginnen/Zeugen unterschrieben werden.
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Mündliches Testament

Wenn die Gefahr droht, dass man stirbt oder nicht mehr testieren kann, kann man vor zwei Zeugen den letzten Willen erklären. Das geht mündlich oder fremdhändisch. Ein mündliches Testament gilt nur für drei Monate ab Wegfall der Gefahr. 
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Öffentliches Testament

Personen zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ihr Testament nur in öffentlicher Form erstellen. Das bedeutet, dass sie es gerichtlich oder notariell machen müssen.
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Beispiele für den Inhalt eines Testaments

Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung

Wenn man jemanden enterben oder den Pflichtteil mindern möchte, muss man das ins Testament schreiben.
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Bedingungen und Auflagen

  • "Mein Sohn erhält mein Wertpapierdepot, wenn er sein Jusstudium abschließt."
  • "Meine Tochter erhält mit ihrem 25. Geburtstag meinen gesamten Schmuck."
  • "Mein Erbe hat für die Bestattung im Familiengrab am Hernalser Friedhof aufzukommen und für die Grabpflege auf Friedhofsdauer Sorge zu tragen."

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Ersatzerbschaft und Nacherbschaft

  • "Meine Tochter soll Erbin sein. Sollte sie nicht erben können oder wollen, soll ihr Sohn erben." 
  • "Meine Tochter soll Erbin sein, nach ihrem Tod soll das Erbe an ihre Kinder gehen."

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Abänderung, Widerruf und Aufhebung eines Testaments

Testamente können jederzeit geändert oder widerrufen werden. Testamente zugunsten von ehemaligen Partnerinnen/Partnern werden automatisch aufgehoben, sobald die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Das selbe gilt bei der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder der Lebensgemeinschaft.
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Vermächtnis

Das Vermächtnis ist eine einseitige Erklärung, die jederzeit widerrufen werden kann. Im Gegensatz zum Testament wird keine Erbin/kein Erbe eingesetzt, die das gesamte Vermögen und Schulden erbt. Das Vermächtnis kann in einem Testament enthalten sein oder ist eine eigene Urkunde.

Im Vermächtnis werden bestimmte Rechte oder Dinge an eine Person oder Einrichtung vermacht. Diese Person nennt man Vermächtnisnehmerin/Vermächtnisnehmer. Zum Beispiel kann jemand nur die Münzsammlung bekommen.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion